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Die Coronaschutzverordnung wurde geändert bzw. angepasst und es gilt weiterhin 2G+, d.h.:

Gültig ab Donnerstag, 13.01.2022

• Zweifach Geimpfte benötigen weiterhin einen negativen Coronatest.
(Zulässig ist jetzt auch ein Corona-Schnellest, den Sie zur Kursstunde mitbringen und hier unter Beaufsichtigung eines Mitarbeiters durchführen können. (Sie können aber auch gerne ein Testzentrum aufsuchen).

• Wer zweifach geimpft ist und zusätzlich die Boosterimpfung bekommen hat, ist von der Testpflicht befreit. (Die Befreiung von der Testpflicht gilt sofort nach Erhalt der Auffrischungsimpfung)

• Wer zweifach geimpft und innerhalb der letzten drei Monate von einer Infektion genesen ist, muss ebenfalls keinen Testnachweis erbringen und ist somit einem Geboosterten gleichgestellt.

 

 

In Zeiten von Corona haben wir für alle Tanzkurse eine Teilnehmerbegrenzung, damit der Mindestabstand zu anderen Paaren gewährleistet ist. Eine Pflicht zur Mund-Nasen-Maske besteht innerhalb des Tanzkursus nicht.